Wirtschaftsstrafrecht in Köln

Mit dem Begriff Wirtschaftsstrafrecht kann nicht jeder auf Anhieb etwas anfangen. Darunter fallen alle Strafnormen, die ein Verhalten im Bereich der Wirtschaft unter Strafe stellen. Häufig betroffen ist der freie und faire Wettbewerb. Entsprechend birgt ein unternehmerisches Handeln immer das Risiko, in das Visier der Ermittlungsbehörden zu geraten.

Was regelt das Wirtschaftsstrafrecht?

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein weitgreifendes Feld und benötigt einen Rechtsanwalt mit spezieller Erfahrung auf diesem Gebiet, um eine effektive Verteidigung zu ermöglichen. Es regelt Tatbestände im Bereich der Wirtschaftskriminalität und dient dem Schutz der Wirtschaftsverfassungsstruktur. Diese Straftatbestände sind beispielsweise:

  • Subventionsbetrug
  • Steuerstrafrecht
  • Korruptionsdelikte
  • Betrug im Wirtschaftsstrafrecht
  • Kapitalanlagebetrug
  • Insolvenzstraftaten
  • Untreue
  • Kreditbetrug
  • Geldwäsche

Unsere Kanzlei Hatlé & Westkamp vertritt Sie mit der erforderlichen Erfahrung im Straf- und Zivilrecht und gewährleistet eine optimale Strafverteidigung in Strafverfahren und die ganzheitliche Betreuung vor und während des Prozesses. Die Verteidigungsmaßnahmen sind dabei vielseitig und individuell abstimmbar.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne:
0221 - 571 435 410 0

Korruption, Bestechung und Betrug

Wann ist es ratsam, einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu konsultieren?

Einen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht nimmt jemand dann in Anspruch, wenn die genannten Bereiche betroffen sind und im Strafrecht eine Strafverteidigung vor Gericht durch einen Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht benötigt wird. In der Praxis betrifft das häufig Kreditbetrug, Steuerhinterziehung oder Korruption. Derartige Strafverfahren bei Personen aus dem Wirtschaftsleben sind von hohem öffentlichen Interesse. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig eine anwaltliche Beratung zu suchen.

Was droht bei einem Vorwurf im Bereich Wirtschaftsstrafrecht?

Wenn Ermittlungsbehörden gegen Unternehmen oder Privatpersonen strafrechtlich vorgehen und ermitteln, drohen verschiedene negative Folgen im Bereich des Strafrechts. Ein Schaden betrifft dabei nicht nur den guten Ruf des Unternehmens, sondern auch die Gefahr des Ruins und hoher finanzieller Verluste. Eine häufige Maßnahme bis zur Klärung der Umstände ist die Vermögensbeschlagnahmung. Das Verfahren wird umso problematischer, wenn kein erfahrener Anwalt zur Seite steht. 
Wer keine Kenntnis der Aktenlage hat und sich im Strafrecht nicht auskennt, kann einen unwiderruflichen Schaden für das betroffene Unternehmen anrichten. Daher ist es wichtig, sich gegenüber den Behörden nicht selbst zu äußern und die Verteidigung dem Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht zu überlassen. Schweigen bleibt dabei das oberste Gebot und wird nicht zulasten des Betroffenen gewertet. Vielmehr erhöht es die Verteidigungschancen auf professioneller Basis.

Wir sind Ihre Anwälte für Strafrecht in Köln Kontaktieren Sie uns!
0221 - 571 435 410 0

Wie kann Hatlé & Westkamp aus Köln hier helfen?

Liegt beispielsweise ein Verdacht des Steuerbetrugs oder Insolvenzverschleppung vor, kann unsere Kanzlei in Köln Ihnen zügig und professionell helfen. Unsere Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht verfügen über eine umfassende und langjährige Expertise im Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ebenso ist eine Präventivberatung möglich, die Sie und Ihr Unternehmen vor strafrechtlichen Ermittlungen durch die Behörden schützt.

Wen vertritt die Kanzlei Hatlé & Westkamp im Bereich Wirtschaftsstrafrecht in Köln?

Die Strafverfahren im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sind in der Praxis sehr komplex und schwierig und erfordern eine Spezialisierung der Anwälte sowie die genaue Kenntnis der Rechtslage und Rechtsgebiete. 

Wir vertreten dabei Privatpersonen, Geschäftsleute und Unternehmen, wobei jeder Fall individuell ist und einen eigenen und zielorientierten Verteidigungsvorgang benötigt. 

Daher ist eine Beratung in unserer Kanzlei sinnvoll, damit unsere Anwälte für Sie das beste Ergebnis erzielen. Wir vertreten dabei sowohl den Beschuldigten als auch den Geschädigten und beraten Unternehmen in Bezug auf die Vermeidungsstrategien solcher Delikte. Die Kanzlei Hatlé & Westkamp übernimmt die Verteidigung in folgenden Bereichen:

  • Unterstützung bei einer Hausdurchsuchung mit gleichzeitiger Beratung, was zu tun ist
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren oder Gerichtsverfahren
  • Beratung als Prävention und Vorbeugung, um strafrechtlich relevante Sachverhalte zu vermeiden
  • Verteidigung bei insolvenzstrafrechtlicher Verfolgung
  • Verteidigung bei Betrug, Untreue oder Unterschlagung
  • Verteidigung bei Bestechung oder Korruption

Termine nach Vereinbarung

Erreichbarkeit im Büro
Mo–Fr 8:00–19:00 Uhr

0221 - 571 435 410 0
recht@hatle-westkamp.de
0221 29246509

Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen