Steuerstrafrecht in Köln

Wir, die Rechtsanwälte Hatlé & Westkamp, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Wir beraten und vertreten Mandanten wie Unternehmer, Manager und Privatpersonen bei allen Fragen rund um Steuerstraftaten. Wir begleiten Sie von Anfang an professionell und diskret, wenn es sein muss, auch bis zur Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Als Berater und Verteidiger vertreten wir Sie gegenüber der Steuerfahndung und den Zollbehörden, bei einer Betriebsprüfung, in Straf- und Bußgeldsachen sowie gegenüber der Staatsanwaltschaft bei Strafverfahren mit steuerstrafrechtlichen Vorwürfen. Zudem stehen wir in Kooperation mit der Wirtschaftsberatung Slawik + Hoppe.

Logo des Finanzamts mit CD und Unterlagen des Rechtsanwalts

Was behandelt das Steuerstrafrecht und welche Aufgaben übernimmt Ihr Anwalt?

Steuern hinterzieht derjenige, der gegenüber dem Finanzamt falsche oder unvollständige Angaben macht. Diese können sich auf die Steuererklärung, Steueranmeldungen, Anträge und Auskünfte beziehen. Ob eine Steuererklärung vollständig und richtig ist, wird durch Richtlinien, Erlasse und Urteile geregelt. Möglicher Täter ist immer eine natürliche Person, also nicht die GmbH, sondern der Geschäftsführer, Angestellte oder Steuerberater.

Werden fehlerhafte oder unvollständige Angabenaufgedeckt, tritt eine sofortige Pflicht zur Berichtigung ein. Eine Steuerhinterziehung liegt nicht vor, wenn der Fehler auf einen Irrtum oder Versehen des Finanzamtes zurückzuführen ist. Oftmals ist den Beteiligten nicht bewusst, dass sie eine Steuerhinterziehung begangen haben. Von den Strafverfolgungsbehörden wird häufig gleich eine vorsätzliche Steuerhinterziehung unterstellt. Behörden gehen zunehmend versiert gegen Steuerhinterziehung vor. Immer mehr Meldepflichten und ein bröckelndes Bankgeheimnis erhöhen das Risiko, bei einer Steuerhinterziehung entdeckt zu werden.

Im Zweifelsfall ist es am besten, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden. Der unterstützt Sie mit einer fundierten Beratung und vertritt Sie gegebenenfalls gegenüber den Behörden.

Wir sind Ihre Anwälte für Strafrecht in Köln Kontaktieren Sie uns!
0221 - 571 435 410 0

Ihre Anwälte aus Köln

Von unserem Standort in Köln bieten wir Ihnen schnell und diskret eine Beratung im Steuerrecht an. Wir beschäftigen uns mit den Themen:

  • Vertretung in Ordnungswidrigkeitsverfahren,
  • Verteidigung in Steuerstrafsachen,
  • Betreuung bei Umsatzsteuerstraftaten,
  • Beratung zur Vermeidung einer Steuerhinterziehung,
  • Vertretung in Delikten um Schwarzgeld und Geldwäsche,
  • Betreuung von Erben,
  • Vertretung bei Vermögensarrestierungen und
  • Hilfestellung bei strafbefreienden Selbstanzeigen.

Haben Sie ein Problem, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir sind Ihre Fachanwälte für Steuerstrafsachen in Köln mit langjähriger Erfahrung im Steuerstrafrecht, auch in schwierigen Fällen. Sie finden in uns einen vertrauensvollen Ansprechpartner in allen Fragen, die Ihr Verfahren betreffen. Eine ganzheitliche Betrachtung der juristischen Möglichkeiten ist für eine erfolgreiche Verteidigung von großem Vorteil. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Termine nach Vereinbarung

Erreichbarkeit im Büro
Mo–Fr 8:00–19:00 Uhr

0221 - 571 435 410 0
recht@hatle-westkamp.de
0221 29246509

Hier klicken, um den Inhalt von Google Maps anzuzeigen