Kompetenter Rechtsbeistand im Bereich Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht bezeichnet den Bereich der Straftatbestände, in dem Verstöße gegen das Recht der sexuellen Selbstbestimmung unter Strafe gestellt werden. Dies kann Anschuldigungen von Nötigung bis zur Vergewaltigung, aber auch Besitz und Verbreitung bestimmter pornografischer Materialien beinhalten. Solche Anschuldigungen bedeuten oftmals eine besondere Belastung und langanhaltende Folgen für die Betroffenen. Auch in diesem Bereich des Strafrechts bieten Ihnen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Hatlé & Westkamp fähigen Rechtsbeistand in Köln und Umgebung.

Frau die mit Zeigefinger auf einen Sexualstraftäter zeigt

Wann kommt es zu einem Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat?

Die Auslegung der Definition einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung umfasst viele mögliche Tatbestände wie:

  • Nötigung
  • Belästigung
  • Vergewaltigung
  • Sexueller Missbrauch
  • Verbreitung (bestimmter) pornografischer Schriften

Oftmals erfordert dies auch die Kenntnis mehrerer Gebiete des Strafrechts. Bei Vorwürfen der Nötigung oder Vergewaltigung spielt oftmals der Einfluss von Alkohol und Drogen eine Rolle. In einem solchen Ermittlungsverfahren ist eine Kenntnis des Betäubungsmittelrechts vonnöten.

Des Weiteren umfasst das Sexualstrafrecht die Verbreitung von pornografischen Schriften, die Kinder und Jugendliche beinhalten. Jugendliche, die solche Inhalte bspw. an andere Minderjährige teilen, sind sich oftmals nicht bewusst, dass sie potenziell eine Straftat begehen. Diese Fälle ebenso wie Vorwürfe des Missbrauchs Minderjähriger erfordern den zusätzlichen Beistand von Anwälten des Jugendstrafrechts. Gerade in solchen komplexen Fällen sind Sie in Köln in unserer Kanzlei an der richtigen Stelle – rufen Sie uns jederzeit an!

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne:
0221 - 571 435 410 0

Hier ist schneller Rat durch Rechtsanwälte gefragt

Strafverfahren dieses Deliktbereiches verlangen unverzügliches kompetentes Verteidigungshandeln. Vor dem Hintergrund des hohen Rechtsgutes und sehr schneidigen Strafandrohungen agieren die Ermittlungsbehörden schon im frühen Ermittlungsstadium sehr häufig, ohne den Rechten und Interessen des oder der Beschuldigten angemessen Rechnung zu tragen. Diese können die Gesetzeslage des Strafrechts oft nicht überblicken und laufen Gefahr, sich unter dem Druck der Vorwürfe fälschlich selbst zu belasten.

Dabei führen gerade in diesem Bereich schon niederschwellige Ermittlungsmaßnahmen während des Verfahrens regelmäßig zu nachhaltigen und schwerwiegenden Konsequenzen für die Beschuldigten. Bereits Zeugenbefragungen im familiären und beruflichen Umfeld – bei denen regelmäßig auch der Tatvorwurf zur Sprache kommt – sind geeignet, nicht auszuräumende soziale und wirtschaftliche Schäden hervorzurufen. Zögern Sie daher nicht, frühzeitig unsere Anwälte in Köln zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne!

Die Folgen eines Strafverfahrens

Durchsuchungen, Festnahmen oder gar die Vollstreckung von Untersuchungshaft führen im sozialen Umfeld regelmäßig zu einer Vorverurteilung, die auch ein späterer rechtskräftiger Freispruch kaum revidiert. Neben möglicher sozialer Ausgrenzung kann dies auch Ihre beruflichen Möglichkeiten einschränken. Und dies, obwohl für die Beschuldigten – auch nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens – die Unschuldsvermutung gilt.

Auch die Konfrontation mit den Vorwürfen kann eine große psychische und soziale Belastung bedeuten. Vor diesem Hintergrund verlangen Verfahren dieses Deliktbereiches besondere Kompetenzen der Strafverteidigung. Die erfahrenen Rechtsanwälte unsere Kanzlei Hatlé & Westkamp können Ihnen helfen, dass es gar nicht erst zu diesem Schritt im Prozess kommt oder Ihre Unschuld ohne Zweifel bewiesen werden kann.

Wir sind Ihre Anwälte für Strafrecht in Köln Kontaktieren Sie uns!
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FAQ

Welche Delikte fallen unter das Sexualstrafrecht?

Sexualdelikte umfassen eine Vielzahl von Straftaten von der sexuellen Belästigung bis zur Nötigung, Vergewaltigung und Missbrauchs von Minderjährigen, Schutzbefohlenen oder widerstandsunfähiger Personen, ebenso wie der Besitz kinder-, tier- oder gewaltpornografischer Werke sowie die Verbreitung von Pornografie an Minderjährige. Ferner zählen auch die Erregung öffentlichen Ärgernisses, beispielsweise durch exhibitionistische Handlungen, sowie Zuhälterei und andere illegale Aspekte der Prostitution in den Bereich des Sexualstrafrechts.

Wie kann eine Sexualstraftat nachgewiesen werden?

Dies ist abhängig von der Art der Tat. In vielen Fällen ist eine eindeutige Spurensicherung, beispielsweise durch Zuordnung von Spermaspuren am Opfer oder Sicherstellung pornografischer Materialien im Haushalt, nicht möglich. Zudem kann durch eine solche medizinische Untersuchung nur der sexuelle Kontakt nachgewiesen werden, nicht jedoch, ob dies dem Willen des angeblichen Opfers entsprach. In diesem Fall sind Zeugenaussagen von großer Bedeutung. Diese können vom Opfer selbst oder Dritten stammen. Hier muss jedoch die Glaubhaftigkeit der Aussagen erwiesen werden.

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